AGBs

Allg. Geschäftsbedingungen
Swiss Finanz Service Center AG, 8003 Zürich Ausgabe 01/2017

 

  1. Geltungsbereich

(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab Auftragserteilung des Kunden. Zum Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehören insbesondere Verträge und Aufträge in den zwischen SFSC und dem Kunden definierten Geschäftsfeldern, welche das entgeltliche Erbringen von Finanzdienstleistungen zum Inhalt haben. Aufträge sind auch mündlich gültig.

(2) Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist erklärt der Kunde seine Zustimmung, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch allen weiteren Verträgen und Aufträgen zu Grunde gelegt werden.

  1. Aufklärungs – und Mitwirkungspflicht des Kunden

(1) Das SFSC benötigt für die sorgfältige und gewissenhafte Erbringung seiner Dienst- leistungen alle sachbezogenen Informationen und Unterlagen des Kunden.  Das ist Voraussetzung für eine fundierte Beurteilung der individuellen Rahmenbedingungen. Diese wiederum ist Basis um Empfehlungen für das weitere Vorgehen abgeben zu können sowie um die Vertrags- und Auftragserfüllung sicherstellen zu können.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, dem SFSC alle für die Ausführung der Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen rechtzeitig, vollständig und ohne besondere Aufforderung vorzulegen. Ebenso setzt er das SFSC von allen Umständen, die für die Erbringung der Dienstleistungen von Relevanz sein können, in Kenntnis.

(3) Die nach gründlichem Nachfragen vom Kunden erhaltenen Informationen und Unterlagen kann das SFSC ungeprüft zur Grundlage der weiteren Erbringung seiner Dienstleistungen machen. Der Kunde kann SFSC nicht für Folgen verpasster Informationen haftbar machen.

  1. Vergütung

(1) Sämtliche vom SFSC erbrachten Leistungen insbesondere Aktenstudium, Vorbereitung und Durchführung von Besprechungen, Ausarbeitung von Beratungskonzepten, Besprechungen mit Banken etc. (Aufzählung ist nicht abschliessend) werden nach Zeitaufwand auf der Grundlage des vereinbarten Tarifs  verrechnet.

(2) Das Honorar des SFSC ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde,
15 Tage ab Fakturierung zur Zahlung fällig. Bei Aufträgen, die sich über einen Zeitraum von mehr als vier Wochen erstrecken, ist das SFSC berechtigt, das Honorar monatlich oder mittels à Konto Zahlung in Rechnung zu stellen. Im Fall des Zahlungsverzugs können Mahngebühren, nach erfolgter zweiter Mahnung auch Verzugszinsen in Höhe

von 5% p.a. verrechnet werden. Sämtliche weiteren Kosten für das Rechnungsinkasso

gehen in jedem Fall zu Lasten des Kunden.

  1. Laufende Betreuung

(1) Wird eine ausdrückliche Vereinbarung zur laufenden Beratung abgeschlossen (Servicevertrag und oder Maklermandat), gilt diese Vereinbarung zwischen dem SFSC und dem Kunden auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Vertragspartei unter Berücksichtigung der Regelung in der entsprechenden Vereinbarung gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

(2) Die Kündigung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung wird durch Abs. 1 nicht berührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn

(a) das Vertrauensverhältnis, auch einseitig, nachhaltig getrübt ist

(b) wichtige Gründe, die gegen eine korrekte Ausführung des Auftrages sprechen, vorliegen

(c) sonstige wesentliche Vertragsverletzungen bestehen

  1. Mitteilungen an den Kunden

(1) Die Erteilung von Vermittlungsaufträgen (Bsp. Versicherungsvermittlung oder Liegen-schaftsvermittlung) hat schriftlich nach vorheriger Beratung durch das SFSC zu erfolgen. Das Erteilen von Aufträgen jeglicher Art mittels Telefon oder E-Mail ist nur dann gültig, wenn der Kunde sein Einverständnis damit ausdrücklich und schriftlich erklärt. E-Mails gelten als schriftliche Erklärung.

(2) Das SFSC ist verpflichtet über die Ergebnisse seiner Tätigkeit laufend – je nach Sachlage

– Bericht zu erstatten und dem Kunden alle relevanten Urkunden zu übermitteln.

(3) Als Zustelladresse gilt die dem SFSC zuletzt bekannt gegebene Adresse.

(4) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Übermittlung von E-Mails unter Umständen dazu führen kann, dass Daten verloren gehen, verfälscht oder bekannt werden. Für diese Folgen übernimmt das SFSC keine Haftung. E-Mails gelten erst nach ausdrücklicher Bestätigung des Eingangs beim SFSC als zugestellt. Die Beantwortung einer Mail gilt ebenfalls als Eingangsbestätigung.

  1. Urheberrechte

Der Kunde anerkennt, dass jedes vom SFSC erstellte Konzept und jede Dokumentation ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist. Private und betriebsinterne Vervielfältigungen, Verbreitungen, Änderungen oder Ergänzungen sind erlaubt. Alle weiteren Bedürfen der schriftlichen Zustimmung des SFSC.

  1. Offenlegung von Unterlagen, Haftung

(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Informationen und Unterlagen, die für eine korrekte Erfüllung des Vertrages oder Auftrages durch das SFSC erforderlich sind, wahrheitsgemäß, vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, damit eine ordnungsgemässe Bearbeitung durch das SFSC möglich ist.

(2) Das SFSC ist verpflichtet, auf Grundlage der ihm übermittelten Informationen mit der erforderlichen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im Interesse des Kunden die entsprechenden Schlussfolgerungen zu treffen, das Konzept zu erstellen oder den Auftrag auszuführen. Das SFSC trifft keine Haftung, wenn vom Kunden Informationen oder Auskünfte nicht erteilt werden, die für das Beratungskonzept oder die Erfüllung des Auftrages massgeblich sind.

(3) Das SFSC haftet für allfällige Schäden des Kunden nur im Fall des Vorsatzes oder bei Grobfahrlässigkeit.

(4) Das SFSC ist nicht verpflichtet, zur Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Konzepte oder der Auftragserfüllung ein eigenes Gutachten in Auftrag zu geben.

(5) Für Verträge, welcher der Kunde mit Dritten abschliesst, übernimmt SFSC keine Haftung.

  1. Vertraulichkeit, Datenschutz

(1) Das SFSC ist verpflichtet, alle Informationen, die ihm aufgrund der Geschäftsbeziehung zum Kunden bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten. Das SFSC ist verpflichtet, diese Pflicht auch seinen Mitarbeitern zu überbinden. Jede Weitergabe von Daten unterliegt den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und der branchenspezifischen Geheimnispflicht.

(2) Werden andere Unternehmen die sich im Netzwerk des SFSC befinden involviert, ist vorgängig für den Fallbezogenen Daten- und Informationstransfer das Einverständnis des Kunden einzuholen.

(3) Der Kunde ist entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes mit der korrekten Verwendung seiner Daten einverstanden.

  1. Vollmachterteilung

(1) Sofern dies notwendig ist, wird der Kunde das SFSC ferner bevollmächtigen, in seinem Namen Auskünfte über Versicherungspolicen etc. bei Versicherungsgesellschaften einzuholen. Er entbindet diese Institute gegenüber dem SFSC vom Datenschutz. Das SFSC  verwendet  dazu eine separate Vollmacht/Mandat.

  1. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Gebot der Schriftlichkeit selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder

nicht durchsetzbar sein, wird dadurch der Restvertrag nicht berührt. In einem solchen Fall wird die ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der nicht durchsetzbaren oder ungültigen Bestimmung möglichst
nahe kommt.

(3) Die Verträge zwischen dem SFSC und den Kunden unterliegen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist in jedem Fall der Sitz des Swiss Finanz Service Center AG