I Steuerersparnis in der Säule 3a für 2014 sichern!
Sichern Sie sich noch vor
Jahresende die Steuervorteile der dritten Säule. Angestellte und
Selbstständige, die einer Pensionskasse angeschlossen sind, können bis zu
6'739.- CHF vom steuerbaren Einkommen abziehen. Für AHV-pflichtige
Personen, die keiner Pensionskasse angeschlossen sind, gilt ein
Maximalbetrag von 33'696.- CHF. Damit der Betrag jedoch bei der
Steuererklärung geltend gemacht werden kann, muss der Betrag bis
spätestens 31.12.2014 beim jeweiligen Anbieter eingegangen sein. Die
Steuervorteile werden auch ausländischen Arbeitnehmern, die der
Quellensteuer unterliegen, gewährt. Aufgrund der kantonalen Unterschiede
sollte diese Situation jedoch vorab genauer geprüft werden.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten den abzugsfähigen
Betrag zu investieren. Von klassischen Bankkonten über Konten mit
Wertschriftenlösung bis hin zu gebundenen Lebensversicherungen stehen
Ihnen alle Wege offen. Wichtig ist es, die richtige Aufteilung gemäss
Ihres individuellen Risikoprofils zu finden.
Wir informieren Sie gerne über Anlagemöglichkeiten der
dritten Säule. Vereinbaren Sie mit uns einen Termin und wir helfen Ihnen
das passende Produkt zu finden.
II Top 6 3a Konten im Zinsvergleich
Aktueller Zinssatz für ein traditionelles Konto:
(1) 1.750% BSI
Vorsorgekonto 3a
(2) 1.650% Cornèr Bank
SA
(3) 1.650% Banca
Popolare di Sondrio
(4) 1.600% Bank CIC
(5) 1.600% WIR-Bank
(Terzo)
(6) 1.375% Bank
Sparhafen Zürich
Beste Wertschriftenlösungen 2013 (Jahresrendite):
(1) 9.34%
Postfinance Pension 45
(2) 9.34% Swiss
Life Vorsorge-Mix 45
(3) 8.57%
Swisscanto BVG 3 Portfolio 45
(4) 8.41% Zürich
Anlagestrategie 45
(5) 8.38% Swiss
Life Vorsorge-Mix 35
(6) 7.88% Sarasin
SAST-BVG Zukunft
III Steuern sparen beim Renovieren
Hausbesitzer
dürfen für den Unterhalt ihrer
Liegenschaft jährliche Pauschalabzüge vom
Eigenmietwert oder von ihren Mieteinnahmen vornehmen.
In den meisten Kantonen beträgt der Unterhaltsabzug pauschal 10
Prozent in den ersten zehn Jahren und 20 Prozent für
ältere Liegenschaften. Vereinzelt sind auch höhere
Abzüge zulässig. So ge-währen unter anderem
Zürich, St. Gallen und Waadt bereits für Neuliegenschaften einen Pauschalabzug
von 20 Prozent. Am grosszügigsten zeigt sich der
Kanton Baselland-schaft, wo der Pauschalabzug in
den ersten zehn Jahren 25, danach 30 Prozent beträgt.
Aber: Wer für
Renovations oder Unterhaltsarbeiten in einem bestimmten
Jahr mehr ausgibt, darf die tatsächlichen Kosten geltend machen.
Diese müssen jedoch mit Quittungen belegt sein. Haus-
und Wohnungseigentümer nutzen dieses System zu ihrem
Vorteil: Geben sie wenig aus, profitieren sie
von der Pauschale. Ist es einmal mehr, dürfen
sie die effektiven
Kosten in Abzug bringen. Für wertvermehrende
Investitionen ist dagegen kein Einkommensabzug zulässig. Darum
versuchen viele Hausbesitzer, möglichst alles als
Unterhalt zu deklarieren und abzuziehen. Der
Graubereich ist durchaus gross: Beispiele dafür sind Jalousien mit
elektrischer statt Handkurbel, ein
Kombi Steam-Backofen statt eines einfachen, ein Holzparkett- statt
eines Laminatbodens oder eine Tahiti Dusche mit Tropenregen
und Massagedüsen statt eines normalen Duschkopfs.
Manchmal kommt man damit bei der
Steuerbehörde auch durch. Doch mit dem sofortigen
vollen Abzug als Unterhalt schneidet sich der Hausbesitzer
teilweise ins eigene Fleisch. Denn
wertvermehrende Investitionen darf man bei
einem späteren Verkauf der
Liegenschaft vom Gewinn abziehen. Das
spart Grundstückgewinnsteuern. In vielen Fällen
würde das mehr bringen als die kurzfristige Steuerersparnis mit
dem Unterhaltsabzug. Natürlich kann man reine Unterhaltskosten nicht
plötzlich in wertvermehrende Investitionen «umzaubern». Aber
es lohnt sich, zumindest einen Teil davon
als wertvermehrend zu betrachten. Oft gilt bei
Investitionen, dass zwei Drittel als wertvermehrend
gelten.
Ein Tipp dazu: Geben Sie
aktuell sämtliche Investitionen
als Unterhalt an. Wenn der Steuerkommissär nur einen Teil
davon als Unterhalt akzeptiert, haben Sie schwarz auf weiss,
dass der Rest als wertvermehrend zu betrachten ist – und Sie
können das später bei der Grundstückgewinnsteuer
geltend machen.
Quelle: K-Geld 4/2014
IV Wir über uns
In dem letzten Teil des Newsletters
präsentieren wir Ihnen künftig aktuelle Neuigkeiten rund um das Swiss
Finance Service Center. Anfangen möchten wir mit der Vorstellung unseres
Teams. In der ersten Ausgabe unseres Newsletters möchte wir Ihnen unseren
Geschäftsführer vorstellen:
Roger Nägeli,
Geschäftsführer und Teilhaber
- Funktion:
Mitgründer, Teilhaber, Delegierter des Verwaltungsrates,
Geschäftsführer
- Tätigkeit:
Geschäftsführung und Beratung
- Privat:
Verheiratet, 2 erwachsene Kinder
- Hobbies: Familie,
Freunde, Golf, Natur
- Motto:
Mittendrin statt nur dabei (Wenn, dann richtig)
Ausgefragt...
Das Swiss Finance Service Center ist
mittlerweile seit knapp zehn Jahren erfolgreich am Markt positioniert.
Welches Geheimnis steckt dahinter?
Ab Beginn haben wir uns auf die
Bedürfnisse von Hochschulabsolventinnen/-absolventen und anspruchsvollen
Privatkundinnen/-kunden ausgerichtet. Damit ist ein klarer Fokus
vorhanden. Das gesamte Unternehmen ist darauf ausgerichtet unseren
Kundinnen und Kunden die versprochene und erwartete Dienstleistung zu
erbringen. Die grosse Anzahl der Kundinnen und Kunden unseres
Unternehmens zeigt, dass wir das gut machen. Dazu haben wir den Anspruch
uns weiter stetig zu verbessern.
Was bedeutet es für dich, Chef eines
mittelständischen Unternehmens zu sein?
Es ist eine grosse Befriedigung
gemeinsam mit einem Team von gut ausgebildeten und engagierten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Unternehmen stetig weiter zu
entwickeln. Ich versuche meine Freude am Kontakt mit interessanten
Menschen und die Leidenschaft diese beratend zu unterstützen, mit den
Mitarbeitenden zu teilen. Führen bedeutet für mich Vorbild sein und
Vorbild sein bedeutet in erster Linie Werte vorzuleben.
Welche Werte sind für dich als
Geschäftsführer in Hinblick auf die Führung des Unternehmens besonders
wichtig?
Wir sind ein Beratungsunternehmen und
nicht primär eine Verkaufsorganisation. Unsere Leitplanken sind nach
aussen wie nach innen: menschlich einfühlsam, beruflich integer und
fachlich kompetent. An diesen Werten orientieren und messen wir uns.
Geschäftsführer sein bedeutet auch
privat Abstriche machen zu müssen. Wie geht deine Familie damit um?
Puuh, diese Frage müsste wohl eher
meine Frau und unsere Kinder beantworten. Ich kann mindestens positiv
anfügen, unsere Kinder sind erwachsen und wir haben Freude daran, wie sie
sich entwickelt haben. Mit meiner Frau bin ich mittlerweile über 30 Jahre
glücklich verheiratet. Ohne ihr Verständnis und ihre Unterstützung wäre
mein Arbeitspensum unmöglich.
Wie gestaltest du deine Freizeit um auch
mal "abschalten" zu können?
Wenn ich mit der Familie und/oder mit
Freunden, bei einem guten Essen und einem schönen Glas Rotwein Zeit
verbringe, gelingt mir das in der Regel gut. Dazu spielen meine Frau und
ich seit rund drei Jahren leidenschaftlich gerne Golf. Allerdings mangels
Zeit und vielleicht auch Talent, findet das Ganze auf bescheidenem Niveau
statt. Kulturell kann ich mich an einem Musical oder gelegentlich an
einer Oper erfreuen.
Nächste Ausgabe: 1. Quartal 2015
|