Von:                                Swiss Finance Service Center <info@sfsc.ch>

Gesendet:                       Dienstag, 6. Januar 2015 15:01

An:                                  Adrian Pieta

Betreff:                           Online-Journal ¦ 2. Ausgabe ¦ 1. Quartal 2015

 

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Online-Journal

2. Ausgabe ¦ 1. Quartal 2015

 

Inhalt

I Frohes neues Jahr 2015

II Das ändert sich 2015

III Gewinnzuweisung für 2014 der AXA-Winterthur

IV Wir über uns

  


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Autoren:

Roger Nägeli

Geschäftsführer

  

Adrian Pieta

Leitung  Administration

 

 

  

 

 

Swiss Finance Service Center     

Kompetenzzentrum für Versicherung und Finanzen                

Albisriederstrasse 180 8047 Zürich                          

T:   +41 44 404 10 90

E:  info@sfsc.ch

H:  www.sfsc.ch

 

I Das Swiss Finance Service Center wünscht Ihnen ein gutes neues Jahr 2015!


Liebe Kundinnen und Kunden, geschätzte Geschäftspartner und Freunde

Ein neues Jahr ist angebrochen und wir möchten uns auf diesem Wege herzlich bei Ihnen für Ihr Vertrauen, die partnerschaftliche Zusammenarbeit sowie die Unterstützung bedanken, die Sie uns in 2014 entgegengebracht haben.

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie viel Gesundheit und Erfolg in einem hoffentlich spannenden Jahr 2015.

 

 

Ihr Swiss Finance Service Center Team 

 

II Das ändert sich alles im neuen Jahr


Änderungen bei dem maximal erlaubten Steuerabzug der Säule 3a, Zinssatz der obligatorischen Beruflichen Vorsorge oder Anpassungen der AHV/IV-Renten. Im folgenden Abschnitt möchten wir Sie gerne über die Änderungen im Jahr 2015 informieren:

AHV/IV-Renten 

Die AHV- und IV-Renten werden ab 01.01.2015 an die Preisentwicklung angepasst. Daraus ergibt sich eine eine Erhöhung der Mindestrente von 1'170 auf 1'175 Franken pro Monat, die Maximalrente steigt von 2'340 auf 2'350 Franken. Bei den Ergänzungsleistungen wird der Betrag für die Deckung des allgemeinen Lebensstandards von 19'210 auf 19'290 pro Jahr für Alleinstehende erhöht.

Sackgeldjobs von der AHV-Beitragspflicht befreit

Per 01.01.2015 müssen Personen bis 25 Jahre keine AHV-Beiträge auf ihre Sackgeldjobs mehr entrichten, sofern das Einkommen pro Jahr 750 Franken nicht übersteigt. Das bedeutet, dass Ehepaare für Ihren Babysitter, der in kleinem Umfang beschäftigt wird, keine Arbeitgeberbeiträge mehr abrechnen und einzahlen müssen. Zudem muss demnach auch kein AHV-Abzug vom geringfügigen Lohn gemacht werden.

Anpassungen der Grenzbeträge

Der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) wird von 6'739 auf 6'768 Franken für Personen, die bereits eine 2. Säule haben, angehoben. Für Personen ohne 2. Säule gilt neu ein Betrag von 33'840 Franken (2014: 33'696 Franken).

In der obligatorischen Beruflichen Vorsorge wird der Koordinationsabzug per Januar 2015 von 24'570 auf 24'675 Franken erhöht, die Eintrittsschwelle steigt von 21'060 auf 21'150 Franken.

Mindestzinssatz der beruflichen Vorsorge

Der Mindestzinssatz der beruflichen Vorsorge bleibt im Jahr 2015 bei 1,75 Prozent. Dies hat der Bundesrat auf Empfehlung der Eidgenössischen BVG-Kommission beschlossen. Durch die tiefen Zinsen und Schwankungen an den Aktienmärkten wurde gegen eine erneute Anhebung des Mindestzinssatzes entschieden.

 

III Gewinnzuweisung für 2014 bei den Vorsorgeprodukten der AXA-Winterthur


Attraktive Verzinsungen im Protect Plan und Protect Invest

Die Bemessungsperiode für die Gewinnzuweisung des aktuellen Jahres ging vom 16.09.2013 bis zum 15.09.2014. In dieser Zeit hat sich der massgebende Index SPI (Swiss Performance Index) sehr gut entwickelt, was zu einer attraktiven Bonuszuweisung für den "Protect Plan" führt. Dies bestätigt die Kerneigenschaft des Versicherungsproduktes, an einer positiven Entwicklung des Aktienmarktes zu profitieren und gleichzeitig keinen Verlust bei einer negativen Entwicklung zu erzielen.

Im Überblick:

Aktienquote:                     27%

Rendite des SPI:               13.76% (Vorjahr: 25.41%)

Bonusrelevanter Zinssatz:  3.72% (Vorjahr: 6.86%)

Ein zweites attraktives Produkt der AXA-Winterthur Vorsorgepalette ist der "Protect Invest". In dem derzeitigen Niedrigzinsumfeld konnte das risikofreie Produkt eine attraktive Gewinnzuweisung von 1.5% erreichen! Die Zuweisung erfolgt per Policenstichtag im Jahr 2015.

Auch in den anderen Vorsorgeprodukten gab es erfreuliche Zinsgutschriften. Beim "Protect Star" konnte der hinterlegte Index "DynaInvest Excess Return" eine Rendite von 9.61% erreichen. Dies führt bei einer Beteiligungsquote von 45% zu einem bonusrelevanten Zinssatz von 4.32%.

 

IV Wir über uns


Das Swiss Finance Service Center wächst weiter und wir freuen uns Ihnen heute Frau Géraldine Villiger vorstellen zu dürfen. Seit dem 01.12.2014 verstärkt sie unser Team in der Administration und ist unser zentraler Ansprechpartner für Privatkunden. Frau Villiger war vorher 14 Jahre bei einer grossen Versicherungsgesellschaft als Leiterin der Antragskontrolle Einzelleben tätig. Sie entschied aufgrund ihrer familiären Situation sich beruflich zu verändern und eine neue Herausforderung bei einem Versicherungsbroker anzunehmen. 

Wir freuen uns sehr mit Frau Villiger eine kompetente und erfahrene Mitarbeiterin in unseren Reihen begrüssen zu dürfen:

 

 
Villiger  Géraldine Villiger  

        • Funktion: Mitarbeiterin Administration (60%)
        • Tätigkeit: Verwaltung und Kundenvertragsmanagement, Terminvereinbarungen
        • Privat: Verheiratet, 2 Kinder
        • Hobbies: Meine Familie, Kurztrips mit dem Wohnwagen, Skifahren
        • Motto: Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen (W. Goethe).

 

Ausgefragt... 

Liebe Géraldine. Du warst dein ganzes Arbeitsleben für ein und denselben Arbeitgeber tätig und hast dich sogar bis ins höhere Kader eines weltweit tätigen Konzerns hochgearbeitet. Was hat dich dazu veranlasst, diese Stelle aufzugeben und zu einem familiären KMU zu wechseln?

Ich kenne nur das meist sehr raue und hektische Arbeitsklima eines Grossbetriebs, bei dem man sich der Wichtigkeit eines einzelnen Mitarbeiters nicht mehr so bewusst ist. Da dies bei den meisten grossen Konzernen der Fall ist, habe ich mich für Euren familiären Betrieb entschieden. 

Heutzutage wird viel über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf diskutiert. Deine Kinder werden bald bzw. sind schon schulpflichtig, was noch eine intensive Betreuung erfordert. Wie gelingt es dir, beruflich engagiert aber gleichzeitig voll und ganz für deine Kinder da zu sein?

Es sind zwei völlig unterschiedlich fordernde Aufgaben, wobei ich mich jeweils gut bei der einen von der anderen erholen kann. Da ich nun keine Führungsaufgaben mehr wahrnehme, gelingt es mir auch besser, das Geschäft hinter mir zulassen bevor ich zu Hause die Tür öffne. Danke meiner Teilzeitbeschäftigung können mein Mann und ich unsere Kinder ohne fremde Unterstützung betreuen. 

Was versprichst du dir von der Zukunft?

Mir ist vor allem wichtig, dass meine Kinder später sagen können, dass sie eine schöne und glückliche Kindheit hatten. Ansonsten lebe ich eher im hier und jetzt. Meistens kommt es sowieso anders als geplant. Wichtig ist, das Beste daraus zu machen.

 

Liebe Géraldine, vielen Dank für die offenen Antworten. 

  


 

 Nächste Ausgabe: 2. Quartal 2015

 

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