Als Arbeitgeber sind Sie in der Pflicht alle Mitarbeiter, die einen AHV-pflichtigen Lohn beziehen, in der obligatorischen Unfallversicherung gegen die finanziellen Folgen von Berufsunfällen zu versichern. Darüber hinaus sind auch Angestellte, die mind. 8 Stunden pro Woche bei Ihnen beschäftigt sind gegen die Folgen von Nichtberufsunfälle abzusichern.
Unsere Aufgabe ist es, für Sie einen kompetenten Risikoträger für das UVG und bei Bedarf auch für die Zusatzversicherung zu finden. Wir führen die Verhandlungen und stellen somit ein optimales Preis-/Leistungsverhältnis für Sie und Ihren Betrieb sicher.