Die erste Säule besteht aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invaliditätsversicherung (IV), Ergänzungsleistungen (EL) und der Erwerbsersatzordnung (EO). Zusammen mit der Pensionskassenrente bildet die AHV die wichtigste Einnahmequelle im Rentenalter.
Sie dient zur Existenzsicherung und wird solidarisch finanziert, d.h. Junge zahlen für Senioren, Gutverdienende für Schlechtverdienende und Gesunde für Invalide. Bedingt durch den demografischen Wandel gelangt das umlagefinanzierte System AHV (die eingenommenen Beiträge finanzieren die laufenden Renten) jedoch an seine Grenzen.
Wir klären folgende Fragen für Sie:
- Auf welche Leistungen aus der AHV können Sie sich voraussichtlich einstellen?
- Haben Sie Fehljahre?
- Unter welchen Umständen macht ein AHV-Vorbezug/Aufschub Sinn?
- Welche Optimierungsmöglichkeiten haben Sie?
Die Invalidenversicherung (IV) ist der bedeutendste Pfeiler der Invalidenvorsorge in der Schweiz. Sie hilft mit Eingliederungsmassnahmen oder Geldleistungen die Existenzgrundlage zu sichern, sollte Sie invalid werden.
Die Ergänzungsleistungen (EL) setzen dort an, wo Renten oder Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht mehr decken können. Sie sind ein rechtlicher Anspruch und nicht zu verwechseln mit der Fürsorge oder Sozialhilfe.
Die Erwerbsersatzordnung (EO) bietet einen angemessenen Ersatz für den Erwerbsausfall bei Dienstpflicht und Mutterschaft.