3-Säulen Prinzip

3-Säulen Prinzip in der Schweiz

 

1. Säule

Die erste Säule beinhaltet umlagefinanzierte Leistungen der Altersrente und sichert die finanzielle Existenz bei Erwerbsunfähigkeit oder Invalidität. Mehr dazu hier.

2. Säule

In der zweiten Säule wird über eine kapitalgedeckte, berufliche Vorsorge das Polster aufgebaut, welches im Alter benötigt wird, um den gewohnten Lebensstandard zu beizubehalten.
Mehr dazu hier.

3. Säule

Allfällige Deckungslücken, die sich aus der persönlichen Finanzplanung ergeben, werden über die dritte Säule geschlossen. Die dritte Säule gibt es in der gebundenen Form 3a (steuerbegünstigt) oder in der freien Form 3b (nicht steuerbegünstigt). Mehr dazu hier.